ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HÖG Transporter
Felsgasse 5/3, 1110 Wien
(im Folgenden „HÖG Transporter“ oder „Vermieter“)

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.

1. ALLGEMEINES

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Fahrzeugen (insbesondere Transporter und PKW) durch HÖG Transporter an berechtigte Nutzer an definierten Standorten.

1.2 Bei der Nutzung der Fahrzeuge handelt es sich um einen Kurzzeitmietvertrag.

1.3 Fahrzeuge im Sinne dieser AGB sind alle von HÖG Transporter zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuge.

1.4 Voraussetzungen für die Nutzung:
• erfolgreiche Registrierung
• Zustimmung zu diesen AGB
• Zustimmung zu den jeweils gültigen Tarifen
• gültige Lenkberechtigung seit mindestens 12 Monaten
• Mindestalter 21 Jahre
• gültiger Lichtbildausweis
• ausreichende Bonität
• gültiges Zahlungsmittel

1.5 Der Nutzer verpflichtet sich, bei Registrierung vollständige und korrekte Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

1.6 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Nutzer haftet für jede missbräuchliche Verwendung.

1.7 Es werden ausschließlich EU-/EWR-Lenkberechtigungen akzeptiert.

1.8 Die Weitergabe des Fahrzeugs an nicht registrierte oder nicht berechtigte Personen ist ausdrücklich verboten.

2. STANDORT & RÜCKGABE

2.1 Fahrzeuge sind ausschließlich an den vereinbarten Standorten zu übernehmen und zurückzustellen.

2.2 Das Fahrzeug ist am selben Standort zurückzugeben, an dem es übernommen wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. BUCHUNG & NUTZUNG

3.1 Es besteht kein Anspruch auf permanente Fahrzeugverfügbarkeit.

3.2 Buchungen sind verbindlich und kostenpflichtig.

3.3 Eine Überschreitung der Mietdauer ist unzulässig und kann Zusatzkosten verursachen.

3.4 Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf Schäden und Verkehrssicherheit zu prüfen.

3.5 Fahrten sind ausschließlich innerhalb von Österreich und Deutschland zulässig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

4. KOSTEN & ABRECHNUNG

4.1 Es gelten die bei Buchung bestätigten Tarife.

4.2 Abgerechnet werden insbesondere:
• Mietdauer
• Kilometer (falls tariflich vorgesehen)
• Zusatzleistungen
• Vertragsstrafen
• Reinigungskosten
• Schäden

4.3 Der Nutzer ermächtigt HÖG Transporter zur Abbuchung aller fälligen Beträge vom hinterlegten Zahlungsmittel.

5. PFLICHTEN DES NUTZERS

Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere:
• das Fahrzeug pfleglich zu behandeln
• Ladung ordnungsgemäß zu sichern
• Verkehrsregeln einzuhalten
• das Fahrzeug verschlossen abzustellen
• kein Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss

Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten.

6. VERBOTENE NUTZUNGEN

Untersagt ist insbesondere:
• gewerbliche Personenbeförderung
• Rennen oder Testfahrten
• Überladung
• Transport gefährlicher Güter
• Fahren auf ungeeigneten Straßen
• Weitervermietung
• Tiertransport

7. SCHÄDEN & UNFÄLLE

7.1 Schäden sind unverzüglich zu melden.

7.2 Bei Unfällen mit Dritten ist die Polizei zu verständigen.

7.3 Eigenmächtige Reparaturen sind untersagt.

8. HAFTUNG

8.1 Der Nutzer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden.

8.2 Die Haftung von HÖG Transporter ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

8.3 Keine Haftung für mitgeführte oder zurückgelassene Gegenstände.

9. VERTRAGSSTRAFEN

Bei Verstößen gegen diese AGB kann HÖG Transporter angemessene Vertragsstrafen verlangen. Das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 1336 ABGB bleibt unberührt.

10. ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.

11. VERTRAGSDAUER & KÜNDIGUNG

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

12. VERJÄHRUNG

Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Rückgabe des Fahrzeugs.

13. AUFRECHNUNG

Eine Aufrechnung durch den Nutzer ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend zulässig.

14. Parken, Halten, Kurzparkzonen und Verwaltungsstrafen


14.1. Allgemeine Parkpflichten

Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer verpflichtet, das Fahrzeug ausschließlich gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Wiener Parkometergesetzes sowie sonstiger einschlägiger Vorschriften, abzustellen oder zu halten.

14.2. Kurzparkzonen und Parkgebühren

Sämtliche anfallenden Parkgebühren, Parkscheine, Handyparkentgelte oder sonstige Abgaben (z. B. in Kurzparkzonen, gebührenpflichtigen Parkzonen oder Parkhäusern) sind ausschließlich vom Mieter zu tragen.
HÖG-Transporter übernimmt keine Parkgebühren und stellt keine Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung.

14.3. Ladezonen und Halteverbote

Das Halten in Ladezonen ist ausschließlich zum unmittelbaren Be- und Entladen und nur im gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.
Das Abstellen des Fahrzeugs in Halte- oder Parkverboten, auf Gehsteigen, in Feuerwehrzufahrten, auf Privatgrundstücken ohne Berechtigung oder in sonstigen unzulässigen Bereichen ist ausnahmslos untersagt.

14.4. Verwaltungsstrafen und Organmandate

Sämtliche Verwaltungsstrafen, Organmandate, Abschleppkosten, Besitzstörungsansprüche sowie sonstige Kosten, die aus einem rechtswidrigen Abstellen oder Halten des Fahrzeugs während der Mietdauer resultieren, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.

14.5. Kostenersatz und Bearbeitungsgebühr

Wird HÖG Transporter als Fahrzeughalter von Behörden, Dritten oder Parkraumbewirtschaftungen in Anspruch genommen, ist HÖG Transporter berechtigt,
• die entsprechenden Beträge an den Mieter weiterzuverrechnen sowie
• zusätzlich eine angemessene Bearbeitungsgebühr gemäß aktueller Preisliste zu erheben.

14.6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Folgeschäden, die durch unzulässiges Parken oder Halten entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschleppungen, Besitzstörungsklagen, Vertragsstrafen sowie daraus resultierende Verwaltungs- oder Rechtskosten.

14.7. Kein Free-Floating-Car-Sharing

Die Vermietung durch HÖG Transporter stellt kein Free-Floating-Car-Sharing dar.
Es bestehen keine Sonder- oder Ausnahmegenehmigungen zum Parken im öffentlichen Raum über die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen hinaus.

15. KONTAKT

HÖG Transporter
Felsgasse 5/3
1110 Wien
Tel.: 0681 205 709 09